Mitgliedschaft

Mitgliedschaft | Aufnahmegesuch | Satzung

Sie sind an einer Mitgliedschaft interessiert? Dann sprechen Sie unsere Schützenmeister doch einfach an. Gerne geben sie Auskunft über den Schießsport und die Schützengesellschaft.

Wir freuen uns über Ihr Interesse. Neue Mitglieder sind immer Willkommen!


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Mitgliedschaft | Pflichten und Rechte | Gebührenordnung

Es ist nicht immer einfach sich in einem neuen Verein zurecht zu finden. Durch den Beitritt zu einem Verein entsteht die Vereinsmitgliedschaft. Hierbei unterwirft sich das Mitglied den für den Verein geltenden Regelungen, der Satzung und der Vereinsordnungen, und verpflichtet sich, die mit der Mitgliedschaft verbundenen Pflichten (zB Beitrags- und Förderpflichten) zu erfüllen.

Werden Sie ein aktives Mitglied der Schützengesellschaft. Nutzen Sie daher die Gelegenheit des persönlichen Kennenlernens anderer SchützenkameradInnen bei Veranstaltungen.

Aufgrund des Gesellschaftszweckes der Königlich privilegierten Schützengesellschaft wird allgemeine Vorsicht und Rücksicht sowie ein respektvoller Umgang untereinander erwartet.

Ein so umfangreiches Schießsportangebot erfordert den Einsatz vieler Idealisten. Nur wenn sich immer wieder Mitglieder bereit erklären, diese Tätigkeiten unentgeltlich und ehrenamtlich zu leisten, kann der Schießbetrieb im bisherigen Umfang aufrecht erhalten werden.
Oft herrscht Personalknappheit und möchten wir Sie einladen, an einer Aufsichtsbelehrung teilzunehmen. Für neue Mitglieder wäre eine erste Gelegenheit im Zuge der Sachkundebelehrung die Aufsichtsbelehrung gleich mitzumachen.

Die Schützenmeister helfen Ihnen gerne weiter und geben Auskunft über die Schützengesellschaft und waffenrechtliche Belange sowie Schießsportmöglichkeiten auf unseren Anlagen.

Datenschutz

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